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Trinkwasserverordnung neue Pflichten: § 13 Anzeige Gesundheitsamt Großanlage uvm

4.11.2011 von trinkwasserwerte

Die neue Trinkwasserverordnung bringt neue Pflichten und Kosten für Vermieter und Mieter. Wir informieren über die wichtigsten Änderungen und zeigen wie man eine “Großanlage zur Trinkwassererwärmung” gem. § 13 (5) TrinkwV beim Gesundheitsamt anzeigt. Produziert von Immobooks.de – gesponsert von Immobook eK – Personen und Handlung sind frei erfunden. Keine Rechtsberatung, Keine Gewähr, keine Haftung. Aber alles ist sauber journalistisch recherchiert.

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