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Trinkwasserwerte

Trinkwasserverordnung – Vermieter müssen Warmwasseraufbereitung prüfen

7.12.2011 von trinkwasserwerte

Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Die wichtigste Neuerung: das Warmwasser muss innerhalb eines Jahres auf Legionellen untersucht werden. Ursprung dieser Regelung ist, das Gesundheitsexperten vermuten, dass viele Lungenentzündungen, die teilweise dramatisch verlaufen, auf Infektionen mit diesen Legionellen zurückzuführen sind. Legionellen kommen nur in warmem Wasser vor und werden durch Einatmen übertragen. Beim Duschen könnten diese Krankheitserreger beispielsweise mit dem zerstäubten Trinkwasser eingeatmet werden. Ein endgültiger Beweis dieser These ist zwar noch nicht erbracht, gleichwohl ordnet das Gesundheitsministerium verschärfte Kontrollen und Überprüfungen dieser Warmwasserbereitungsanlagen an. Als erste Maßnahme müssen Vermieter die Existenz vorhandener Warmwasserverteilungssysteme unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Allerdings nur Anlagen mit einer Mindestgröße von 400 Liter oder bei denen sich mehr als drei Liter Warmwasser zwischen der Aufbereitung und Entnahmestelle befinden. Eine Inbetriebnahme einer Neu-Anlage muss vier Wochen vor der Inbetriebnahme dem Amt ebenso angezeigt werden, wie bauliche oder betriebstechnische Änderungen. Eine Stilllegung ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Ab November müssen dann einmal jährlich, an mindestens drei
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Seit Längerem belastetes Trinkwasser (Keime, Schimmel), zeitlich unterschiedliche Konzentrationen.?

29.11.2011 von trinkwasserwerte

Frage von Joachim R: Seit Längerem belastetes Trinkwasser (Keime, Schimmel), zeitlich unterschiedliche Konzentrationen.?
Wir haben ein Problem, bei dem uns keiner der bisher eingeschalteten zahlreichen Experten weiter helfen konnte.

In einem vermieteten Haus ist seit Längerm das Trinkwasser belastet.

Dazu haben wir verschiedene Fragen, deren Beantwortung wir uns von Ihnen erhoffen.

-Wie ist es möglich, dass die Ergebnisse von zwei Wasserproben innerhalb von acht Tagen extrem weit voneinander abweichen?
-Das Haus ist ca. 18 Jahre alt. Exakt baugleiches Haus gleiches BJ ca. 20 m daneben: nie Beanstandungen.
-Definitiv kein Leer-/Blindrohr verlegt worden. Woher können in einem nachweislich intakten (Kein Riss/Loch, Leitung wurde über 24 Stunden abgedrückt, ohne geringsten Druckverlust) Kunststoff-Rohrleitungssystem mit Herstellergarantie die nachgewiesenen Verunreinigung rühren?
-Welche gesundheitlichen Risiken können dadurch für die Bewohner des Mietobjektes bestehen?
-Ist Ihnen ein solcher oder ähnlicher Fall bekannt?
-Institute für Trinkwasseruntersuchungen?

Beste Antwort:

Answer by Jan C
Wenn Proben innerhalb 8 Tagen so unterschiedlich ausfallen dann bedeutet das – es wächst und gedeiht da etwas und das möglicherweise in Abhängigkeit von der Aussentemperatur.

Es muss also in den Leitungen oder in den Zapfstellen (Wasserhähne) etwas enthalten sein, wie auch immer es dort hinein gekommen sein mag.
Das würde bedeuten, das es auch keinen Druckverlust geben wird wenn man die Leitung abdrückt.

Mit dem Stichwort trinkwasseruntersuchung findet man bei Google reichlich Angebote.

Keime und Schimmel können Bewohner krank machen, wenn die Konzentration hoch genug ist und der “Beschuss” lange genug andauert.

Ein Verweis auf baugleiche Häuser bringt nichts, hat 0 Aussagekraft.

Unter rohrreinigung trinkwasserleitung findet man genügend Fachfirmen, die eine Leitung reinigen können.

Vorher und nachher würde ich das Wasser untersuchen lassen, auch zum Selbstschutz vor Ansprüchen des Mieters.

Antworten Sie selbst in den Kommentaren!

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Trinkwasserverordnung neue Pflichten: § 13 Anzeige Gesundheitsamt Großanlage uvm

4.11.2011 von trinkwasserwerte

Die neue Trinkwasserverordnung bringt neue Pflichten und Kosten für Vermieter und Mieter. Wir informieren über die wichtigsten Änderungen und zeigen wie man eine “Großanlage zur Trinkwassererwärmung” gem. § 13 (5) TrinkwV beim Gesundheitsamt anzeigt. Produziert von Immobooks.de – gesponsert von Immobook eK – Personen und Handlung sind frei erfunden. Keine Rechtsberatung, Keine Gewähr, keine Haftung. Aber alles ist sauber journalistisch recherchiert.

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Achtung Uran im Trinkwasser_Kinder haften für Ihre Eltern.mp4.flv

28.10.2011 von trinkwasserwerte

Uran – ein giftiges Schwermetall im Trinkwasser. Ob aus der Leitung oder aus der Flasche. – der Verbraucher und besonder die Kinder tragen das Risiko weil es keine Grenzwerte gibt. Wieder einmal stehen wirtschaftliche Interessen der Gemeinden und der Wasserindustrie vor dem Schutz der Bürger. Übernehmen Sie Eigenverantwortung und schützen Sie sich und Ihre Familie. Über sichere und alltagstaugliche Versorgung mit frischem, gesundem, leckerem Wasser aus Ihrer hauseignen Quelle berate ich gerne. Schluß mit Gesetzeslücken, Kisten schleppen, Leegut … werden auch Sie Wasserfan. Einfach auf www.ulusoy.water4life.info regsitrieren.
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